Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal. Eine Anmeldung vor Ort bei der Fachschaft oder per E-Mail ist nicht möglich.

Für die Anmeldung zur Exkursion werden immer Ihre E-Mail und Matrikelnummer benötigt. Weitere Informationen wie Ihre Essenspräferenz (vegetarisch, vegan, etc.) können ebenfalls erforderlich sein und werden bei der Anmeldung zusätzlich abgefragt. Für einige Exkursionen wird ein Pfandgeld erforderlich sein, die Bedingungen hierzu finden Sie unter "Pfandzahlung" im FAQ oder auf der entsprechenden Exkursion-Anmeldeseite.

Nein, eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich.

Wenn eine Exkursion ausgebucht ist, können Sie nicht einer Warteliste beitreten. Unser Online-Tool verfügt nicht über Wartelisten. Wir tragen aber immer wieder Personen aus, die sich nicht vollständig anmelden. Schauen Sie also gerne öfter auf der Seite vorbei, vielleicht haben Sie Glück und bekommen noch einen Platz.

Die Anmeldung über unser Online-Portal ist grundsätzlich verbindlich. Es gibt allerdings Exkursionen, zu denen man sich eigenständig wieder abmelden kann. Bei allen anderen Exkursionen müssen Sie einen Antrag auf Abmeldung stellen oder, wenn die Frist abgelaufen ist, können Sie sich nicht mehr abmelden. Weitere Informationen finden Sie unter "Abmeldung von Exkursionen".

Leider war es in vergangenen Exkursionen so, dass ca. 40 % der Teilnehmer trotz Anmeldung nicht an der Exkursion teilgenommen haben. Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, haben wir die Pfandzahlung eingeführt. Die Pfandzahlung dient als Sicherheitsleistung, um Ihre verbindliche Teilnahme an der Exkursion zu garantieren.

Der Pfandbetrag variiert je nach Exkursion und wird bei der Anmeldung angezeigt.

Die Pfandzahlung kann bar oder per PayPal erfolgen. Die Barzahlung erfolgt in unserem Büro (Gebäude 11, Raum 224) zu den Öffnungszeiten (empfohlen). Die PayPal-Zahlung erfolgt über das Senden des Betrags an folgende Mail-Adresse: eit-exkursionen@rptu.de (Bitte per Freunde und Familie versenden - sonst fallen Gebühren an!)

Die Pfandzahlung wird grundsätzlich am Tag der Exkursion bei Erscheinen zurückerstattet. Sollte man kurzfristig doch nicht an der Exkursion teilnehmen können, gibt es folgende Gründe (mit Nachweis), die zur Rückerstattung führen:
  • Triftiger Grund: Ein wichtiger Grund wie Krankheit (Nachweis erforderlich), unvorhergesehene familiäre Verpflichtungen oder ein nicht verschiebbarer beruflicher Termin.
  • Fristgerechte Abmeldung: Eine Abmeldung bis 14 Tage vor der Exkursion mit einem gestellten Antrag auf Abmeldung über das Online-Portal. (Bitte beachten Sie hierzu, dass sich der Abmeldezeitraum von 14 Tagen ändern kann. Sie können jederzeit selbst überprüfen, ob Sie noch Abmeldeberechtigt sind, wenn Sie sich einloggen und auf die Exkursionsseite gehen. Hier können Sie dann sehen, ob Sie noch einen "Antrag auf Abmelden" stellen können oder "Abmelden" klicken können. Sollte dies nicht der Fall sein, ist keine fristgerechte Abmeldung mehr möglich.
  • Verstoß gegen die Verhaltensregeln: Die Verhaltensregeln beinhalten pünktliches Erscheinen, respektvolles Verhalten und Einhaltung der Sicherheitsanweisungen.

  • Wenn Sie ohne triftigen Grund und ohne rechtzeitige Abmeldung nicht zur Exkursion erscheinen.
  • Wenn Sie sich nach Ablauf der Abmeldefrist abmelden.
  • Wenn Sie gegen die Verhaltensregeln während der Exkursion verstoßen.

Sofern Sie sich nicht mehr per Webseite abmelden können, bedeutet dies, dass die Abmeldung gesperrt wurde und prinzipiell keine Abmeldungen mehr angenommen werden. In äußersten Notfällen (Krankheit, unvorhersehbare Ereignisse) ist es noch möglich mit Nachweis sich abzumelden. Allerdings erhalten Sie in jedem Fall Ihre Pfandzahlung nicht zurück. Wir können lediglich die Sperre für zukünftige Exkursionen dadurch verhindern.

Für PayPal Zahlungen, die nicht per "Familie und Freunde" versendet wurden, fallen seitens PayPal Gebühren an. Diese Gebühren können wir Ihnen bei der Rückzahlung des Pfandgelds leider nicht auszahlen. Sie erhalten den Betrag, den wir von PayPal erhalten haben. Bitte achten Sie deshalb darauf, unbedingt die Zahlung per "Familie und Freunde" zu senden.

Die Abmeldung erfolgt über das Online-Portal. Es gibt drei verschiedene Stati:
  • Standardmäßig Abmeldung: Teilnehmer können einen Antrag auf Abmeldung stellen, der bis 14 Tage vor der Exkursion möglich ist. Danach ist keine Abmeldung mehr möglich.
  • Keine Abmeldung möglich: Bei bestimmten Exkursionen ist eine Abmeldung nicht erlaubt.
  • Eigenständige Abmeldung: Teilnehmer können sich jederzeit selbstständig abmelden.
Nach der Registrierung können Sie einsehen, welche Abmelde-Rechte Ihnen zustehen, indem Sie auf die Exkursions-Info-Seite gehen. Unter dem Anmelde-Button finden Sie einen Abmelde-Button, der anzeigt, ob Sie sich direkt abmelden können, einen Antrag stellen müssen oder keine Abmeldung möglich ist.

Jede Abmeldung hat eigene Fristen, die bei der jeweiligen Exkursion im Info-Text klar angesprochen werden. Grundsätzlich gilt aber, dass eine Abmeldung bis zu 14 Tage vor dem Exkursionstermin möglich ist. Danach werden die Richtlinien zur Abmeldung strenger. Achten Sie deshalb auf eine fristgerechte Abmeldung, um spätere Probleme zu vermeiden und die mögliche Sperrung für zukünftige Exkursionen zu umgehen.

  • Das Pfandgeld wird nicht zurückerstattet.
  • Sie können für zukünftige Exkursionen gesperrt werden.
  • Sie müssen eine gesonderte Mail mit Ihrem Grund an uns senden (zusätzliche Arbeit).

  • Krankheit (Nachweis erforderlich)
  • Unvorhergesehene familiäre Verpflichtungen (Nachweis erforderlich)
  • Berufliche oder akademische Verpflichtungen, die nicht verschiebbar sind (Nachweis erforderlich)

Sie können uns per E-Mail unter eit-exkursionen@rptu.de erreichen (Empfohlen). Oder direkt in der Fachschaft vorbei kommen. Bitte planen Sie etwas Bearbeitungszeit ein.

Unser Büro befindet sich in Gebäude 11, Raum 224, auf dem Campus der RPTU Kaiserslautern.

Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie im Impressum.

Grundsätzlich ist es nicht gestattet, Begleitpersonen, die keine Studierenden der RPTU sind, zu Exkursionen mitzunehmen. Ausnahmen können für Begleitpersonen von Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie beispielsweise einer Sehbehinderung, gemacht werden. In solchen Fällen ist im Voraus eine Genehmigung durch die Fachschaft erforderlich.
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